Beim Verkauf Ihrer Immobilie gibt es mehrere Varianten der Beauftragung des Maklers: Beim Makleralleinauftrag ist es so, dass nur ein Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragt wird. Im Gegensatz dazu steht der Maklerauftrag, den Sie beliebig vielen Büros erteilen können. Der Nachteil daran: Sie können nicht sicher sein, wie aktiv und bemüht die Makler arbeiten, da nur einer die Provision erhält.
Was steht im Makleralleinauftrag?
Beim Makleralleinauftrag gehen Sie einfach auf Nummer sicher, dass der Makler erheblich mehr Aufwand für den Verkauf betreibt.
Der Makleralleinauftrag sollte neben der Benennung der Vertragsparteien und der Immobilie folgende Punkte beinhalten:
- Vertragsbeginn
- maximale Laufzeit (wichtig, falls der Makler erfolglos bleibt und Sie einen neuen Makler beauftragen möchten)
- Vereinbarungen zur Provisionszahlung
- Pflichten der Vertragsparteien
- zu erzielender Verkaufspreis
Wichtig ist: Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl des passenden Maklers. Woran Sie einen guten Makler erkennen?