BImSchV Stufe 2 – droht für 2025 das Kaminofen-Verbot?

von | 10. Okt 2024 | Wohnen & Einrichten

Wenn draußen die Temperaturen sinken, sorgt ein Kaminofen für eine gemütliche Stimmung und lädt zum Entspannen ein. Wer einen Kaminofen besitzt, muss sich informieren, ob das Modell ab 2025 verboten wird. Seit dem 1. Januar 2024 gilt nach der BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) Stufe 2: Überschreiten ältere Holzöfen bestimmte Emissionswerte, müssen sie bis Ende 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden – ansonsten werden sie stillgelegt. Was Ofenbesitzer nun machen müssen, und welche Öfen betroffen sind, erfahren Sie hier.

Die Neuverordnung – BImSchV Stufe 2

Mit strengeren Werten für Feinstaub und Kohlenmonoxid sollen die Gefahren für Umwelt und Gesundheit reduziert werden. Denn bei der Verbrennung im Ofen entstehen Abgase, wie Kohlenmonoxid, Ruß- und Feinstaubpartikel, die auch die Gesundheit schädigen können.

Deshalb tritt die zweite Stufe BImSchV in Kraft. Das heißt, Öfen dürfen ab 1.1.2025 maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Das gilt für alle Kamine, Kamin-, Kachel-, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kohleöfen.

Welche Kaminöfen verboten werden und wie Ofenbesitzer das überprüfen können

Alle Feuerstätten, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 31.3.2010 in Betrieb genommen wurden, müssen überprüft werden. Ofenbesitzer haben verschiedene Möglichkeiten das zu tun:

  • Als erstes sollten Sie einen Blick auf das Typenschild des Ofens werfen. Das finden Sie meistens an der Rückseite des Ofens. Oder Sie schauen in der Rechnung nach, um welchen Typ es sich handelt und wie alt ihr Ofen ist.
  • Oft reicht es, den Schornsteinfeger zu kontaktieren und nachzufragen, wie es sich mit dem Ofenmodell verhält. Er ist auf jeden Fall der richtige und erste Ansprechpartner.
  • Gleiches gilt für ein Gespräch mit dem Hersteller des Ofens. Er hat garantiert eine Liste mit allen Modellen und Werten und kann nachsehen, welcher Ofen unter die Schadstoffgrenze fällt und welcher nicht.
  • Sollten Sie keine Infos über Ihren Ofen finden, können Sie bis Ende des Jahres eine Einstufungsmessung vom Schornsteinfeger machen lassen. Er misst, ob der Ofen den neuen Anforderungen entspricht und noch laufen darf. Die Messung kostet allerdings je nach Aufwand um die 500 Euro. Es lohnt sich auf jeden Fall, mehrere Angebote einzuholen, denn die Messung ist eine freie Leistung der Schornsteinfeger.
  • Außerdem führt der Industrieverband der Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) unter www.cert.hki-online.de eine Liste: Wer seinen Ofen dort aufgelistet findet, darf ihn auch ohne Messung weiterbetreiben.

Was kann ich tun, wenn mein Kaminofen verboten wird?

Die erste Option ist Nachrüsten. Wenn der Hersteller des Ofens es anbietet, können Sie einen Katalysator oder ein elektrischen Partikelfilter (entzieht den Abgasen den Staub) einbauen lassen. Auch einzelne Teile können getauscht werden – lassen Sie sich von ihrem Schornsteinfeger über die verschiedenen Optionen beraten. Eine solche Nachrüstung und die ggf. nötige anschließende CO-Messung kann allerdings je nach Ofen-Typ mehrere tausend Euro kosten.

Ihre zweite Option ist der Neukauf. Am besten auch mit einem Schornsteinfeger besprechen, ob ein neues Gerät die bessere Lösung ist – auch in Bezug auf eine höhere Effizienz und einen geringeren Brennstoffeinsatz: Das Bundesumweltamt empfiehlt, bei einer Neuanschaffung neben der Leistung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen Wert zu legen. Die Mehrausgaben können oft damit ausgeglichen werden, dass neue Öfen weniger Brennholz benötigen.

Gibt es Ausnahmen?

Von den neuen Grenzwerten freigestellt sind: historische Kamine, Badeöfen, Kachelöfen, die vor 1950 gebaut wurden, Herde/Backöfen, offene Kamine, die nicht zum Heizen eingesetzt werden und Öfen, die die einzige Heizquelle in einer Wohnung oder einem Haus sind.

Muss ich mich an die BImSchV Stufe 2 halten?

Sie sollten unbedingt die Werte ihres Ofens überprüfen (lassen). Wer sich nicht an die neue Verordnung hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Öfen, die nicht weiter betrieben werden dürfen, sollten abgebaut werden.

Tina Ebermann
Tina Ebermann

Geschäftsführerin

Mit-Begründerin von ImmoNürnberg – und zuständig für den Bereich Marketing (Exposés, Kundenmagazin, Website, Blog, Anzeigen etc.).

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