Bei der Einführung des Baukindergeldes im Jahr 2018 waren die Nachrichten voll davon – und das zu Recht. Die Regierung fördert mit diesem Zuschuss den Bau bzw. Kauf von eigengenutzten Immobilien für Familien, also eine gute Sache. Planmäßig würde dieses Förderprogramm zum Jahresende 2020 auslaufen, vor kurzem wurde es aber um weitere drei Monate verlängert. Damit reagiert die Regierung auf die Lage durch Corona. So war es für viele Familie schwierig, die Immobiliensuche so fortzusetzen, wie vor der Pandemie.
Wer erhält Baukindergeld?
Mit dem Baukindergeld wird der Bau oder Kauf einer Immobilie mit 1.200 € / Jahr und pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren gefördert. Davon profitieren Familien bzw. Alleinerziehende
- mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
- die ein Jahreseinkommen von maximal 90.000 € (bei einem Kind, jeweils 15.000 € höher pro weiteres Kind) haben,
- die frühestens zum 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben,
- die außer der gekauften/gebauten Immobilie kein weiteres Wohneigentum besitzen und
- deren neue Immobilie sich in Deutschland befindet.
Wo kann man Baukindergeld beantragen?
Beantragen kann man diese Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sobald man die neue Immobilie bezogen und sich dort angemeldet hat. Nach Einreichung des Antrages hat man dann drei Monate Zeit, die Meldebescheinigung, die Einkommensnachweise (Steuerbescheide) und den Grundbuchauszug einzureichen. Weitere Infos dazu kann Ihnen z.B. Ihr Baufinanzierer geben, da in der Regel über ihn der Antrag gestellt wird.